• Die Honorierung richtet sich nach der aktuellen Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP) auf der Basis der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ). 

     

     

     

  • Wie Sie es als privat versicherter Patient kennen, erhalten Sie am Monatsende eine Rechnung, die Sie bei Ihrer privaten Krankenversicherung bzw. bei der Beihilfe einreichen und sich erstatten lassen können. In der Regel übernehmen die privaten Kassen bzw. die Beihilfestellen die Kosten für eine Psychotherapie.

  •  Der Umfang der erstattungsfähigen Leistungen sowie die Antragsformalitäten hängen dabei von Ihrem individuellen Versicherungsvertrag ab. Bitte informieren Sie sich daher am besten vorab bei Ihrer Krankenkasse bzw. Beihilfestelle über Ihre konkreten vertraglichen Bedingungen bezüglich einer ambulanten tiefenpsychologisch fundierten Psychotherapie.